lexoffice Integration: Allgemeine Einstellungen

Du hast die App installiert und nun ist es an der Zeit die ersten Einstellungen zu tätigen. Die Allgemeinen Einstellungen und wie sie in Deinem speziellen Fall zu setzen sind, werden in diesem Artikel näher erläutert.

Inhalt:

  1. Point-of-Sale Aufträge
  2. Versandsteuer
  3. Erfassung von Kunden
  4. Belegsprache

1. Point-of-Sale Aufträge

Wenn Du Shopify in Deinem Ladengeschäft einsetzt, laufen die von der Kasse erfassten Aufträge ebenfalls in Deinen Shop ein und auch dazu würden Rechnungen erzeugt werden. Hier hast Du die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob Du Belege zu POS erstellen möchtest oder nicht.

Wichtig:

Kassen müssen buchhalterisch gesondert verbucht werden.

Eine Ladenkasse muss separat GoDB konform geführt werden.

Wir empfehlen dringend den Haken bei "Point-of-Sale (POS)-Aufträgen ausschließen" zu aktivieren, denn unsere App kann die o.g. Buchungen in lexoffice nicht darstellen.

Solltest du unter bestimmten Umständen dennoch die Übertragung der POS-Belege wünschen, dann deaktiviere diese Funktion.

2. Versandsteuer

Unsere App ist in der Lage die Versandsteuer, anhand der Steuer der gegebenen Positionen herzuleiten, wenn keine Versandsteuer hinterlegt ist. Dies kann nützlich sein, weil:

  • einige Drittanbieter Apps (z.B. Ebay, Etsy, Magnalister und Co.) keine Versandsteuer in die Aufträge in Shopify schreiben
  • lexoffice prüft jeden zu Erstellenden Beleg auf Richtigkeit
  • ohne die Versandsteuer würde es dann ggf. zu einem Steuerfehler führen

Du benötigst diese Funktion also nur, wenn du Drittanbieter Apps für andere Vertriebskanäle nutzt, die keine Versandsteuer hinterlegen

3. Erfassung von Kunden

Wenn diese Funktion aktiv ist, dann wird für jede eingehende Bestellung ein Kunde in lexoffice erstellt.

Die E-Mail Adresse des Kunden ist hierbei die Verifikationskomponente. Gibt es bereits einen Kunden mit der E-Mail Adresse, so wird er bei erneuter Bestellung übernommen oder ggf. aktualisiert.

Ist der Haken nicht gesetzt, so werden nur Kunden in lexoffice erstellt, die unbedingt notwendig sind (z.B. bei OSS Belegen).

Eine Übersicht, wann ein Kunde erstellt werden muss und wann nicht findest du hier:

4. Belegsprache

Hier kannst du wählen, ob die Rechnungen und Gutschriften in deutscher oder englischer Sprache erstellt werden soll. Die Einstellung ist global für alle Belege und kann nicht individuell je Zielland verändert werden.

Achtung! Wenn du Belege in englischer Sprache erstellen lassen möchtest, so benötigst du den Tarif XL bei lexoffice, denn nur dieser enthält solche besonderen Rechnungstypen.


Noch eine Frage? Kein Problem! Kontaktiere unseren Support direkt in der lexoffice App

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Dein Eshop Guide Team
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